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EU-Gebäuderichtlinie 2024: Strengere Regeln für Neubauten und Altbausanierungen

Am 13. März 2024 wurde die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive, kurz EPBD) vom EU-Parlament beschlossen. Diese soll bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Energieeffizienz von Gebäuden schrittweise zu verbessern. Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung des ganzen Gebäudesektors bis 2050. Die neuen Vorgaben betreffen sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude und bringen für Eigentümer Sanierungspflichten, strengere Effizienzstandards und neue Anforderungen an Neubauten.

Strengere Vorgaben für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

Für bestehende Wohngebäude wird eine schrittweise Reduktion des Primärenergieverbrauchs vorgeschrieben. Bis 2030 müssen 16 % des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs eingespart werden, bis 2035 sollen es 20–22 % sein. Da 55 % dieser Einsparungen durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden müssen, geraten insbesondere unsanierte Altbauten mit schlechter Energieeffizienz in den Fokus. Eigentümer solcher Gebäude werden voraussichtlich Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder den Austausch fossiler Heizsysteme umsetzen müssen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen und Wertverluste zu vermeiden.

 

Für Neubauten gilt ab 2030, dass sie den Status eines Nullemissionsgebäudes erfüllen müssen. Das bedeutet, dass vor Ort keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden dürfen. Bereits ab 2028 gilt diese Regel für neue öffentliche Gebäude.


Für bestehende Nichtwohngebäude gelten ebenfalls gestaffelte Effizienzvorgaben. Bis 2030 müssen 16 % der Gebäude Mindeststandards für Energieeffizienz erfüllen. Bis 2033 steigt dieser Anteil auf 26 %.


Weitere Maßnahmen: Photovoltaik, Heizsysteme & E-Mobilität

Neben den Sanierungspflichten bringt die Richtlinie auch neue Anforderungen an Heizsysteme. Der Betrieb von fossilen Heizkesseln soll spätestens bis 2040 auslaufen. Bestehende Anlagen dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden können.


Auch die Nutzung von Solarenergie wird stärker gefördert. Ab 2027 müssen öffentliche und große Nichtwohngebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich ist.

gebraucht Gewährleistung

Für Neubauten mit Parkplätzen sieht die Richtlinie zudem eine Pflicht zur Errichtung von Ladepunkten für Elektroautos vor. Auch Mieter und Wohnungseigentümer sollen künftig das Recht auf eine private Ladestation haben.


Ausnahmen & Förderungen

Nicht alle Gebäude sind von den neuen Vorgaben betroffen. Denkmalgeschützte Immobilien, militärische Einrichtungen und landwirtschaftliche Gebäude können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen werden. Auch bei Sanierungen gilt, dass Maßnahmen nur umgesetzt werden müssen, wenn sie technisch und wirtschaftlich machbar sind.


Um Eigentümer zu entlasten, gibt es in Österreich bereits Förderungen wie den Sanierungsscheck (bis zu € 14.000 Zuschuss) oder steuerliche Abschreibungen für Sanierungskosten. Es wird erwartet, dass mit der Umsetzung der Richtlinie weitere staatliche Förderungen und Finanzierungsmodelle eingeführt werden.


Fazit: Was Eigentümer jetzt tun sollten

Die neuen Vorgaben werden den Immobilienmarkt in Österreich voraussichtlich deutlich verändern. Eigentümer von unsanierten Wohngebäuden sollten sich frühzeitig mit möglichen Sanierungsmaßnahmen und Fördermöglichkeiten auseinandersetzen. Wer ein Neubauprojekt plant, muss sich auf striktere Energievorgaben einstellen. Da die nationale Umsetzung bis 2026 erfolgen muss, ist mit weiteren rechtlichen Anpassungen zu rechnen.


 

Autor:

Dr. Levente B. Bräuer-Nagy, 19.02.2025


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