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Rechtliche Komplexitäten bei Enteignungen im Bereich der Starkstromleitungen

Enteignungsverfahren im Bereich der Starkstromleitungen stellen einige der rechtlich anspruchsvollsten und sensibelsten Fälle im öffentlichen Recht dar. Diese Verfahren greifen tief in die fundamentalen Rechte der Eigentümer ein und ziehen sie in komplexe bürokratische Prozesse.

Eine rechtlich zulässige Enteignung wegen Starkstromleitungen erfordert einen rechtskräftigen Bescheid, der auf einer unabhängigen Bewertung basiert. Dabei obliegt es grundsätzlich dem Antragsteller, nachzuweisen, dass ein zwingender energiewirtschaftlicher Bedarf vorliegt und dass die Erfüllung dieses Bedarfs im öffentlichen Interesse steht. Es ist jedoch zu beachten, dass die Begründung des öffentlichen Interesses nicht allein auf wirtschaftlichen Gründen basieren darf. Die zuständigen Behörden dürfen sich im Rahmen der Prüfung auch nicht ausschließlich auf Sachverständigengutachten verlassen, sondern müssen eine eigenständige Beurteilung vornehmen.


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Zusätzlich zu diesen Bedingungen ist eine Enteignung nur dann angemessen, wenn es keine weniger einschneidenden Alternativen gibt, um das angestrebte Ziel zu erreichen. So etwas könnte die zivilrechtliche Einräumung eines Leitungsrechts eine abgeschwächte Variante zur Enteignung darstellen. 

Außerdem muss die Behörde auch prüfen, ob das betroffene Grundstück überhaupt geeignet ist, den festgestellten Bedarf zu decken.


Schließlich ist es auch erforderlich, dass der Antragsteller nachweist, dass ernsthafte Versuche unternommen wurden, eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Verwaltungsgerichtshof hat betont, dass solche Bemühungen eine grundlegende Voraussetzung für die Genehmigung einer Enteignung sind. Die Angebote müssen dabei angemessen und verhältnismäßig sein, um das ernsthafte Bestreben nach einer Einigung zu unterstreichen. Sollte dieser Nachweis ausbleiben, könnte dies zu einer erfolgreichen Anfechtung des Enteignungsbeschlusses führen.


 

Autor:

Dr. Levente B. Bräuer-Nagy, 06.02.2025


Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift top agrar (September Ausgabe).

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