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Rechtliche Stolperfallen bei Wildunfällen

  • prochaska1
  • 30. Okt.
  • 2 Min. Lesezeit

Von Unfallstelle bis Jagdrecht: Pflichten, Versicherungsfragen und rechtliche Stolperfallen im Ernstfall

In diesem Beitrag schreiben Rechtsanwalt Levente B. Bräuer-Nagy und Rechtsanwaltsanwärterin Alina Prochaska über rechtliche Pflichten und Fallstricke bei Wildunfällen – von der Sicherung der Unfallstelle über Versicherungsfragen bis hin zum Umgang mit dem verletzten oder verendeten Tier.

Vor kurzem sorgte der Elch „Emil“ für Schlagzeilen, als er durch Österreich streifte und zahlreiche Schaulustige anlockte. Viele fragten sich: Was würde passieren, wenn ein solcher Elch – oder ein anderes Wildtier – versehentlich im Straßenverkehr angefahren wird? Neben den menschlichen und tierischen Tragödien, die mit einem Unfall verbunden sein können, stellen sich auch wichtige rechtliche Fragen. Dieser Beitrag beleuchtet die wesentlichen Konsequenzen.


Was ist unmittelbar nach einem Wildunfall zu tun?

Kommt es zu einer Kollision mit einem Wildtier, gilt es zunächst, die Unfallstelle zu sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und ein Warndreieck aufstellen. Sind Menschen verletzt, steht Erste Hilfe an oberster Stelle. Gleichzeitig ist die Polizei zu verständigen. Diese koordiniert die weitere Vorgehensweise und informiert den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. Ein bloßes Weiterfahren ist keine Bagatelle, sondern kann rechtliche Probleme nach sich ziehen.


Auch aus versicherungsrechtlicher Sicht ist die Meldung entscheidend: Nur wenn der Unfall offiziell dokumentiert wird, kann der Fahrzeughalter Ansprüche gegenüber seiner Kaskoversicherung geltend machen. Ohne Nachweis bleiben Schäden am Fahrzeug oft beim Lenker selbst hängen.


Wem steht das Tier nach dem Unfall zu?

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass man ein angefahrenes oder verendetes Wildtier einfach mitnehmen darf. Das ist keinesfalls erlaubt. So gut gemeint es im ersten Moment erscheinen mag: Wer ein verletztes oder verendetes Wildtier einfach in sein Auto lädt und mitnimmt, setzt sich einem erheblichen Strafrisiko aus. Zum einen greift man damit in das Jagdrecht des zuständigen Berechtigten ein. Zum anderen kann ein unsachgemäßer Transport schwer verletzter Tiere als Tierquälerei gewertet werden. In Österreich ist das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden, und ausschließlich der zuständige Jagdausübungsberechtigte entscheidet, was mit dem Tier geschieht.


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Die Bandbreite der Sanktionen reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu drei Jahren – je nach Schwere des Verstoßes, wobei auch der Wert des verletzten Tieres zu berücksichtigen ist. Die Botschaft ist klar: Im Ernstfall ist die Polizei zu verständigen, die den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder einen Tierarzt hinzuzieht.



Besonderheiten bei Wildwechsel in ländlichen Gebieten

Diese Schilder verpflichten Autofahrer zu erhöhter Aufmerksamkeit und angepasster Geschwindigkeit. Wer bei erkennbarer Gefahr zu schnell fährt oder unachtsam ist, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern im Schadensfall auch ein Mitverschulden. Versicherungen prüfen genau, ob die erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde.

 

Statistisch gesehen ereignen sich Wildunfälle besonders häufig in der Dämmerung oder an Waldrändern. Gerade hier sollten Lenker bremsbereit sein und mit unvermittelt auftauchenden Tieren rechnen. Trotz aller Vorsicht lassen sich Unfälle nicht immer vermeiden – umso wichtiger ist das richtige Verhalten im Ernstfall.


Tierisch recht betrachtet: In Österreich sind Wildunfälle keine Seltenheit. Daher müssen Verkehrsteilnehmer unbedingt Folgendes beachten: Augen auf bei Wildwechsel – und im Ernstfall Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Hilfe leisten, Polizei verständigen und das Tier niemals eigenmächtig mitnehmen. Wer diese Vorgaben einhält, schützt nicht nur sich und andere, sondern wahrt auch seine rechtliche Position und Versicherungsansprüche.

Autoren: Dr. Levente B. Bräuer-Nagy, Alina Prochaska LL.M.



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