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Vergabewesen

Unterzeichnen eines Vertrages

Im Vergaberecht beraten wir sowohl Auftraggeber:innen als auch Bieter:innen.

 

Von Bedeutung in unserer Beratung ist es diesfalls die Interessen der drei Parteien eines Vergabeverfahrens, des Auftraggebers, des Bieters und der Öffentlichkeit, die durch Medienberichte eine immer gewichtigere Rolle in Vergaberechtsüberlegungen (Stichwort: „Procurement-PR-Litgation“) nimmt, in Einklang zu bringen.

Hierzu greifen wir nicht nur auf unsere juristische Kompetenz zurück, sondern lassen in unsere Beratung insbesondere auch unsere Kenntnis der politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge einfließen.

Gesetzgebung

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Füllen Sie das folgende Formular aus und innerhalb von 24 Std. meldet sich unser Team telefonisch bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu prüfen. Bei der kostenlosen Erstberatung analysieren wir Ihr Anliegen und stellen Ihnen unser juristisches Vorgehen vor

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