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Nutzungsverträge für Agrophotovoltaik-Anlagen

Agrophotovoltaik-Anlagen (Agro-PV-Anlagen) sind aus der Landwirtschaft nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen eine multifunktionale Landnutzungsart und stellen mittlerweile eine wichtige - von landwirtschaftlichen Erträgen unabhängige - Einkommensquelle dar.

Agro-PV-Anlagen werden in den meisten Fällen nicht direkt vom Landwirt, sondern von „externen“ Betreibern errichtet und selbst betrieben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und das Betreiben werden meistens in einem eigenen Pachtvertrag schriftlich festgehalten. Beim Abschluss von solchen Verträgen ist generell Vorsicht geboten. Im Gegensatz zu klassischen Pachtverträgen liegt der Fokus nämlich nicht in der landwirtschaftlichen Bodenbewirtschaftung, sondern in der Nutzung der Landflächen zur Errichtung von Agro-PV-Anlagen. Diese Besonderheiten muss der jeweilige Nutzungsvertrag ganz konkret berücksichtigen. Worauf haben Landwirte beim Abschluss eines Pachtvertrags zu achten?


Der Nutzungsvertrag muss beispielsweise die genaue Lage der Fläche, die bebaut bzw. genutzt werden soll, eindeutig festlegen. Sowohl dem Landwirt als auch dem Betreiber muss ferner auch klar sein, wann die Pacht fällig ist. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied, ob die erste Pacht bereits bei Projektbeginn oder doch erst ab der Inbetriebnahme der Agro-PV fällig wird. Aufgrund der langen Laufzeit solcher Nutzungsverträge empfiehlt es sich auch etwaige Wertanpassungen der Nutzungsentgelte während der Laufzeit in den Vertrag mitaufzunehmen.

gebraucht Gewährleistung
Agrophotovoltaik-Anlagen

Weiters sollte unbedingt beachtet werden, dass der Nutzungsvertrag konkret die Rückbaupflichten des Betreibers nach Vertragsende festlegt. Dabei kann der Nutzungsvertrag vorsehen, dass der Betreiber sowohl die Fundamente der Agro-PV-Anlagen sowie die Erdkabel nach Ablauf der Vertragsdauer zu entfernen hat. Zu den besonders wichtigen Punkten, die eindeutig geklärt werden müssen, zählen weiterhin die verpflichtende Versicherung von Agro-PV-Anlagen sowie die Rücktritts,- Kündigungs- und Sonderkündigungsrechte.


Aufgrund der derzeit existierenden unterschiedlichen Vertragsentwürfe empfiehlt es sich, vor einem Vertragsabschluss zur Errichtung von Agrophotovoltaik-Anlagen eine juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Autoren: Dr. Levente B. Nagy, 1.12.2022


Dieser Artikel erschien (in einer gekürzter Form) in der Zeitschrift top agrar (Dezember Ausgabe)

Link zum Beitrag: https://www.topagrar.at/nutzungsvertraege-fuer-agrophotovoltaik-anlagen-pruefen-13246929.html

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