Diversion gelöscht bekommen? Was Betroffene wissen müssen
- Dr. Levente B. Nagy
- 19. März
- 2 Min. Lesezeit
In Österreich wird eine Vielzahl von Strafverfahren mittels Diversion beendet. Dabei handelt es sich um eine Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte erhält das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen, wie beispielsweise der Zahlung eines Geldbetrags oder der Erbringung gemeinnütziger Leistungen.
Formen der Diversion gemäß der Strafprozessordnung:
Tatausgleich
Probezeit
Gemeinnützige Leistungen
Zahlung eines Geldbetrags
Wird ein Strafverfahren mittels Diversion beendet, endet es ohne Urteil. Der Beschuldigte wird nicht rechtskräftig verurteilt und bleibt formell unbescholten. Allerdings wird die Diversion registriert und scheint bei einer nur justizintern zur Verfügung stehenden Namensabfrage zehn Jahre lang auf. Im Strafregister wird die Diversion nicht vermerkt.

Löschung der Diversion
Grundsätzlich kann eine Diversion nicht gelöscht werden, da sie nur justizintern aufscheint und nicht im öffentlichen Strafregister vermerkt ist. Die interne Registrierung dient dazu, im Wiederholungsfall entsprechende Informationen zu haben. Nach Ablauf von zehn Jahren wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Vor- und Nachteile der Diversion
Vorteile:
Keine Vorstrafe: Da es zu keinem Schuldspruch kommt, bleibt der Beschuldigte formell unbescholten.
Kein Eintrag im Strafregister: Die Diversion wird nicht im öffentlichen Strafregister vermerkt, was insbesondere für berufliche und soziale Aspekte von Vorteil ist.
Vermeidung eines Gerichtsverfahrens: Durch die Diversion kann ein oft langwieriges und belastendes Gerichtsverfahren vermieden werden.
Nachteile:
Interne Registrierung: Die Diversion wird für zehn Jahre justizintern registriert und kann bei neuen strafrechtlichen Auffälligkeiten berücksichtigt werden.
Keine gerichtliche Klärung: Durch die Annahme der Diversion entfällt die Möglichkeit, im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einen Freispruch zu erlangen.
Bedeutung des Rechtsschutzbeauftragten
Der Rechtsschutzbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im Schutz der Persönlichkeitsrechte während des Strafverfahrens. Er hat das Recht, die Vernichtung von Daten zu beantragen und die ordnungsgemäße Durchführung von Datenaufbereitungen und -auswertungen zu überwachen. Dies dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und stellt sicher, dass nur relevante Daten im Verfahren verwendet werden.
Fazit
Die Diversion bietet eine Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne förmliche Verurteilung zu beenden. Dennoch sollte der Beschuldigte die Entscheidung sorgfältig abwägen und sich der justizinternen Registrierung bewusst sein. Eine Löschung dieser internen Registrierung vor Ablauf der zehn Jahre ist in der Regel nicht möglich. Es empfiehlt sich, vor Annahme einer Diversion eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen.
Autor:
Dr. Levente B. Bräuer-Nagy, 19.03.2025
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