Gassi fahren mit Hund: Praktisch gedacht, rechtlich riskant
- 16. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Warum das Laufen neben Auto oder Fahrrad für Hunde zur Gefahr werden kann und welche rechtlichen Folgen drohen
Idiesem Beitrag erläutern Levente Bräuer-Nagy und Alina Prochaska, warum das sogenannte "Gassi fahren" neben Auto oder Fahrrad nicht nur tierschutzrechtlich problematisch, sondern oft auch rechtlich riskant ist.
Ursprünglich erschienen in „Der Standard“ unter
Manche Hunde haben viel Energie. Da liegt der Gedanke nahe, den Spaziergang "effizienter" zu machen: Der Mensch fährt langsam mit dem Auto oder Fahrrad, der Hund läuft daneben her. Was auf den ersten Blick praktisch wirkt, ist rechtlich heikel und aus Sicht des Tierschutzes oft problematisch.
Denn Gassi gehen ist nicht bloß Bewegung. Hunde wollen schnüffeln, stehen bleiben, das Tempo wechseln und Pausen machen. Beim "Gassi fahren" bestimmt aber das Fahrzeug den Rhythmus. Der Hund muss mithalten, auch wenn er müde wird, der Asphalt heiß ist oder ihn plötzlich etwas erschreckt.
Die Leine macht es nicht besser
Besonders klar ist die Rechtslage, wenn der Hund während der Fahrt an der Leine gehalten wird. Das ist im Straßenverkehr ausdrücklich verboten. Und zwar nicht nur beim Auto, sondern auch beim Fahrrad. Eine Leine aus dem Autofenster oder eine Hundeleine in der Hand beim Radfahren ist daher keine harmlose Trainingsmethode, sondern kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
Der Grund ist leicht nachvollziehbar: Ein Hund ist kein berechenbares Gepäckstück. Er kann plötzlich stehen bleiben, zur Seite springen, einem anderen Tier nachlaufen oder sich erschrecken. Dann wird die Leine zur Gefahr. Für den Hund selbst, für die lenkende Person und für alle anderen, die gerade unterwegs sind.
Ohne Leine heißt nicht ohne Risiko
Auch ohne Leine ist die Sache nicht automatisch erlaubt. Wer mit dem Auto langsam fährt und den Hund frei daneben laufen lässt, kann ihn kaum zuverlässig beaufsichtigen. Während man auf den Verkehr achten muss, kann der Hund vor das Auto geraten, auf die Straße laufen oder andere Menschen gefährden. Rechtlich spricht daher vieles dagegen, diese Praxis als ordnungsgemäße Hundehaltung anzusehen.

Beim Fahrrad kann die Beurteilung stärker von der Umgebung abhängen. Ein folgsamer Hund, der auf einem geeigneten Weg frei in der Nähe läuft, ist etwas anderes als ein Hund, der auf einer öffentlichen Straße neben dem Rad herläuft. Der Oberste Gerichtshof sieht frei laufende Hunde auf Straßen als erhebliches Gefahrenmoment, vor allem für einspurige Fahrzeuge. Gleichzeitig erkennt er an, dass gut erzogene Hunde im freien Gelände unter Umständen auch ohne Leine laufen dürfen.
Entscheidend ist also nicht nur die Frage, ob eine Leine verwendet wird. Entscheidend ist, ob der Hund tatsächlich kontrollierbar ist. Hört er zuverlässig? Bleibt er in der Nähe? Reagiert er auch dann, wenn ein anderer Hund, ein Wildtier, ein Kind oder ein Radfahrer auftaucht? Wenn die Antwort darauf unsicher ist, wird es rechtlich schnell riskant.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Kommt es zu einem Unfall, steht die Halterin oder der Halter rasch in der Verantwortung. Nach dem Schadenersatzrecht muss der Tierhalter zeigen können, dass der Hund ausreichend verwahrt oder beaufsichtigt war. Gerade beim "Gassi fahren" wird dieser Nachweis oft schwerfallen.
Läuft der Hund auf die Fahrbahn, bringt eine Radfahrerin zu Sturz oder verursacht ein Ausweichmanöver, kann das teuer werden. Es geht dann nicht nur um Sachschäden, sondern auch um Schmerzengeld, Behandlungskosten und mögliche Verdienstentgänge. Wird jemand verletzt, können zusätzlich strafrechtliche Fragen entstehen.
Auch der Hund muss geschützt werden
Neben der Sicherheit anderer, spielt der Tierschutz eine wichtige Rolle. Zu langes Laufen, zu hohes Tempo, Hitze, harter Asphalt oder Ziehen am Halsband können den Hund überfordern oder verletzen. Besonders gefährdet sind junge, alte, kranke, übergewichtige und kurzschnäuzige Hunde. Was wie Auslauf aussieht, kann dann zur Belastung werden.
Fazit
"Gassi fahren" ist keine gute Abkürzung zum Spaziergang. Den Hund während der Fahrt an der Leine zu halten, ist im Straßenverkehr verboten. Ohne Leine ist es vor allem beim Auto rechtlich und praktisch hochproblematisch. Beim Fahrrad kann ein frei laufender Hund in geeigneter Umgebung denkbar sein, aber nur, wenn er wirklich zuverlässig kontrollierbar ist und niemand gefährdet wird.
Die bessere Lösung bleibt einfach: Hund sicher transportieren, aussteigen, gemeinsam gehen. Ein echter Spaziergang gibt dem Hund Zeit, Freiheit und Sicherheit. Genau darum geht es beim Gassigehen.
(Levente Bräuer-Nagy, Alina Prochaska, 28.5.2026)




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