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Herkunftsbezeichnung: Was bringt sie?

Neue Verordnungen zur Herkunftskennzeichnung sollen für mehr Transparenz beim Verbraucher sorgen. Für wen gilt sie?


Immer mehr Konsumenten legen Wert darauf, dass Lebensmittel direkt von einem österreichischen Bauern kommen. Sie wollen damit regionale Betriebe fördern und Tierleid vermeiden. Oft sind sie bereit, zugunsten der höheren Qualitätsstandards in Österreich auch die damit verbundenen Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Die Herkunft von Lebensmitteln zu erfahren, gestaltet sich derzeit aber äußerst schwierig.


Herkunftsbezeichnung
Neue Verordnungen zur Herkunftskennzeichnung sollen für mehr Transparenz beim Verbraucher sorgen

Nach aktuellem Recht muss die Herkunft von Primärzutaten nur dann angegeben werden, wenn das Ursprungsland oder der Herkunftsort des Produktes namentlich genannt wird, jedoch seine primäre Zutat nicht aus diesem Land bzw. Ort stammt. Primärzutaten sind Zutaten, deren Anteil mindestens die Hälfte des Lebensmittels ausmacht oder die die Verbraucher gewöhnlich mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren. So muss beispielsweise bei einem „Vorarlberger Bergkäse“, dessen Milchanteil aus Slowenien stammt, das Herkunftsland der Primärzutat, also Slowenien, auf der Packung angeführt werden.


Die geplanten Verordnungen des Bundesministers für Konsumentenschutz, Johannes Rauch, sollen diese Herkunftskennzeichnung künftig erweitern. So sollen bei allen Speisen oder verpackten Lebensmitteln, die Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, Milch oder Ei als primäre Zutat enthalten, die Herkunft der primären Zutat gut sicht- und lesbar schriftlich gekennzeichnet werden.


Die neuen Bestimmungen betreffen nur Lebensmittelhersteller, die verpackte Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, sowie von öffentlicher Hand beauftragte Gemeinschaftsverpfleger. Gastronomen außerhalb des Kantinenbereichs werden somit auch in Zukunft nicht verpflichtet sein, ihre Gäste über die Herkunft der von ihnen servierten Rindschnitzel aufzuklären.


Die beiden Verordnungen, die die Herkunftskennzeichnungen regeln, wurden nun in Begutachtung geschickt. Ihr Inkrafttreten ist ab 2023 geplant.


Haben Sie weitere Fragen zur Herkunftskennzeichnung oder benötigen juristische Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne hier für eine kostenlose Erstberatung!

 

Dieser Artikel erschien am 9.6.2022 auf topagrar.at


In der neuen Kolumne „Recht und Rat“ beantwortet Rechtsanwalt Dr. Levente B. Nagy Fragen rund um das Thema Agrarrecht. Er will Ihnen helfen, Rechtsfehler zu vermeiden und gibt Ihnen juristische Tipps mit an die Hand.

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