Wenn der Baum des Nachbarn zum Problem wird
- studenten7
- 16. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Was bei Wurzelschäden auf dem eigenen Grundstück gilt
Ein schöner Baum im Garten sorgt für Schatten und ein angenehmes Mikroklima – bis seine Wurzeln anfangen, das Nachbargrundstück zu beschädigen. Ob es dabei um angehobene Pflastersteine, verstopfte Drainagerinnen oder Risse in der Mauer geht: Wenn sich Pflanzen über die Grundstücksgrenze hinaus ausbreiten, kann das schnell zum Konfliktthema werden.
Ein aktueller Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) Anfang 2025 entschieden hat, zeigt, wie mit solchen Situationen rechtlich umzugehen ist: Ein Grundstückseigentümer klagte seine Nachbarin, weil angeblich die Wurzeln ihrer Bäume Schäden an seinem Grundstück verursacht hatten. Es ging um eine Drainagerinne und eine gepflasterte Fläche, die sich angeblich durch den Wurzeldruck verschoben hatten.

Der OGH entschied jedoch: Die Nachbarin musste nicht für den Schaden aufkommen – denn die Bäume standen rechtmäßig auf ihrem Grund, und es war für sie nicht erkennbar, dass ihre Wurzeln solche Probleme verursachen würden. Solange keine klare Gefahr besteht oder der Schaden offensichtlich ist, trifft die Baumbesitzerin keine Pflicht, etwas zu unternehmen.
Das bedeutet aber nicht, dass man als betroffener Nachbar ganz machtlos ist. Wenn zum Beispiel Äste über die Grundstücksgrenze ragen oder Wurzeln ins eigene Erdreich hineinwachsen, darf man diese im Normalfall selbst entfernen – solange man dabei das Nachbargrundstück nicht betreten oder beschädigen muss.
Unser Tipp: Nicht jeder Wurzelwuchs rechtfertigt gleich eine Klage – aber wenn die Bepflanzung offensichtlich Schäden verursacht oder die Nutzung Ihres Grundstücks einschränkt, sollten Sie aktiv werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten realistisch einzuschätzen: von der direkten Ansprache bis zur rechtlichen Geltendmachung.
Sie haben Probleme mit übergreifenden Wurzeln oder Schäden durch den Baum des Nachbarn? Kontaktieren Sie uns unter www.nagy.law – wir beraten Sie diskret und lösungsorientiert.
Autorin: Alina Prochaska, LL.M.
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