Mietpreisbremse 2025: Was Mieter:innen wissen sollten
- studenten7
- 16. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Am 7. März 2025 wurde im Nationalrat das 4. mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (4. MILG) beschlossen – ein bedeutender Schritt zur Entlastung zahlreicher Mieter:innen in Zeiten hoher Teuerung. Kernstück dieses Gesetzes ist die Mietpreisbremse 2025, mit der die jährliche Indexanpassung bestimmter Mietzinse für das Jahr 2025 ausgesetzt wird.

Wer ist von der Mietpreisbremse 2025 betroffen?
Die Mietpreisbremse betrifft ausschließlich geregelte Mietverhältnisse nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) – konkret:
Richtwertmietzinse (z. B. Altbauwohnungen)
Kategoriezinssätze (ältere Mietverträge mit Standard-Kategorien A–D)
Für diese beiden Mietzinsarten wurde die Indexanpassung für 2025 gesetzlich ausgesetzt. Das bedeutet: Obwohl laut Verbraucherpreisindex eine Erhöhung zulässig gewesen wäre, bleiben die Mietzinse auf dem Niveau von 2024 eingefroren.
Nicht betroffen sind hingegen:
Freie Mieten (etwa bei Neubauten oder befristeten Verträgen außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG)
Angemessene Mieten (etwa bei gefördertem Wohnbau, Genossenschaftswohnungen etc.)
Ziel: Entlastung in einer Zeit hoher Inflation
Die Mietpreisbremse 2025 ist eine Reaktion auf die massive Teuerung der vergangenen Jahre. Seit 2022 wurden Richtwertmieten mehrfach angehoben, zuletzt mit deutlichen Steigerungen – und zwar in kürzeren Intervallen, als ursprünglich gesetzlich vorgesehen. Diese Entwicklung hat viele Mieter:innen stark belastet.
Mit dem 4. MILG soll nun ein temporäres Gegengewicht geschaffen werden. Die Maßnahme ist zeitlich auf das Kalenderjahr 2025 begrenzt. Ab 2026 kann – vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Änderungen – wieder eine Indexanpassung erfolgen.
Fazit: Ein Jahr Atempause
Die Mietpreisbremse 2025 bringt für viele Mieter:innen eine willkommene Entlastung. Sie ist jedoch klar befristet. Auch bleibt sie auf bestimmte Mietverhältnisse beschränkt – freifinanzierte Mieten und viele befristete Verträge profitieren nicht.
Für Vermieter:innen bedeutet das ebenfalls Klarheit: Für das Jahr 2025 ist eine Indexanpassung bei Richtwert- und Kategoriemieten gesetzlich ausgeschlossen, unabhängig von vertraglichen Klauseln.
Sie sind unsicher, ob Ihr Mietverhältnis betroffen ist oder eine Mieterhöhung rechtens war?
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Autorin: Alina Prochaska, LL.M.
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